Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die berlinwohnen Messedienste GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.berlinwohnen.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 14.12.2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

wegewerk GmbH 
Saarbrücker Straße 24 
10405 Berlin 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die grundlegende Barrierefreiheit wurde für die Website umgesetzt.

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Unverhältnismäßige Belastung

Solche Teilbereiche sind aktuell auf der Seite nicht vorhanden

Kein Anwendungsfall

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (Auszug aus dem BIKTG Bln, § 4 Absatz 4):

  1. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
  2. aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
  3. live übertragene zeitbasierte Medien;
  4. Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
  5. Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
  6. Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können auf Grund
    1. der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder
    2. der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte;
  7. Inhalte von Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Loginbereich der Website für die Gruppen und Organisationen, die Daten zu Einrichtungen pflegen und/oder Veranstaltungen eingeben), die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;
  8. Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Frau Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei@berlinwohnen.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular: https://www.berlin.de/.
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit